Wermelskirchen

Unsere allgemeine Hausordnung


Das Wohnen in einem Mietshaus bzw. in einer Genossenschaftswohnung erfordert die Rücksichtnahme aller Hausbewohner. Die Hausordnung enthält Regeln und Pflichten und gilt für alle Mieter. Damit sich alle im Haus wohlfühlen sind ein paar Regeln erforderlich, an die sich alle Mieter halten.

1. Reinigung


Das Treppenhaus, der Speicher, der Keller, die Waschküche, die Kelleraußentreppe und der Hauszugangsweg sind abwechselnd von allen Mietparteien zu reinigen. Der Reinigungsplan wird von der Hausgemeinschaft erstellt.
Die Beseitigung von Schnee und Eis, sowie das Streuen bei Glatteis werden ebenfalls von allen Mietparteien durchgeführt.
An den Gemeinschaftsaufgaben haben sich alle Mieter zu beteiligen. Wer seinen Pflichten nicht nachkommen kann,
hat für Vertretung zu sorgen.
Beim Gießen der Blumen ist darauf zu achten, dass das Gießwasser nicht auf die Balkone, Markisen und Sonnenschirme tropft.

2. Sicherheit


Haustüren sind in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr ständig geschlossen zu halten.
Haus- und Hofeingänge, Treppen und Flure sind als Fluchtwege grundsätzlich freizuhalten. Das Abstellen von Kinderwagen, Gehhilfen und Rollstühlen in Fluren ist gestattet, soweit dadurch keine Fluchtwege versperrt und die anderen Bewohner unzumutbar behindert werden.
Auf dem Dachboden sind das Hantieren mit offenem Licht und das Rauchen nicht gestattet. Explosive Stoffe dürfen nur im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen in der Wohnung aufbewahrt und verwendet werden.
Das Grillen mit Holzkohle auf dem Balkon ist grundsätzlich nicht gestattet.
Bei Undichtigkeit oder Mängel an den Gas- und Wasseruhren ist sofort der Vermieter, der Hausmeister oder die BEW zu informieren. Wird Gasgeruch in einem Raum bemerkt, darf dieser nicht mit offenem Licht betreten werden.
Die Fenster sind zu öffnen und der Hauptsperrhahn ist sofort zu schließen.
Keller-, Speicher- und Treppenhäuser sind in der kalten Jahreszeit nur durch kurzfristiges Öffnen der Fenster gestattet. Ansonsten sind die Fenster geschlossen zu halten.

3. Abstellen von Kinderwagen, Fahrrädern und Gehilfen


Das Abstellen von Fahrrädern ist nur an den dafür bereitgestellten Stellen gestattet.
Kinderwagen, Rollatoren/ Gehwagen oder andere Gehilfen dürfen im Treppenhaus abgestellt werden, sofern Treppen, Türen oder Feuermelder sowie der Zugang zu den Briefkästen nicht behindert wird. Für die Sicherheit der abgestellten Fahrräder, Kinderwagen usw. ist der Mieter selbst verantwortlich.

4. Lüften und Heizen


Wohnungen, Gemeinschaftseinrichtungen und Keller sind zu jeder Jahreszeit ausreichend zu lüften.
Dies erfolgt durch möglichst kurzfristiges, aber ausreichendes Öffnen der Fenster. Zum Treppenhaus hin darf die Wohnung
nicht gelüftet werden. Die Wohnungen sind ausreichend zu heizen.

5. Lärm


Jeder ruhestörender Lärm ist zu vermeiden.
Radios, Fernseher, CD-Player und dergleichen sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.
Das gilt insbesondere in der Mittagszeit zwischen 13.00 und 15.00 Uhr und abends von 20.00 bis 7.00 Uhr.
Die Nachtruhe gilt von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr.
Bei Feiern aus besonderem Anlass sollten alle Mitbewohner rechtzeitig informiert werden.
Das Spielen von Instrumenten ist während der Mittagsruhe zwischen 13.00 und 15.00 Uhr und zwischen 19.00 und 8.00 Uhr grundsätzlich untersagt. In den anderen Zeiten darf nicht länger als zwei Stunden am Tag musiziert werden.

6. Kinder


Das natürliche Spielbedürfnis der Kinder muss auch während der Ruhezeiten toleriert werden.
Die Eltern werden jedoch dazu angehalten die Kinder – je nach Alter – auf die Ruhezeiten hinzuweisen und ihnen entsprechende Spielangebote anzubieten.
Normale Kindergeräusche stellen keine Verletzung der Ruhezeiten dar, dies gilt auch bei der Feier eines Kindergeburtstages.
Das Spielen im Treppenhaus, in den Gemeinschaftseinrichtungen, in der Tiefgarage und den Garagenvorplätzen ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
Die Sauberhaltung des Spielplatzes und des Sandkastens nebst Umgebung gehören zu den Aufgaben der Eltern, deren Kinder dort spielen. Auch die Kinder selbst sind aufgerufen, in ihrem Spielbereich für Sauberkeit zu sorgen. Das benutzte Spielzeug ist nach Beendigung des Spielens wegzuräumen.

7. Fahrzeuge


Das Abstellen von motorisierten Fahrzeugen auf dem Hof, den Gehwegen und den Grünflächen ist nicht gestattet.
Autos und Motorräder dürfen auf dem Grundstück weder gewaschen noch dürfen Ölwechsel oder Reparaturen
durchgeführt werden.
Das Abstellen von Fahrrädern ist grundsätzlich nur auf den dafür vorgesehenen Flächen und im Fahrradkeller gestattet.

8. Haustiere


Das Halten von Tieren (insbesondere von Hunden und Katzen) bedarf der vorherigen Zustimmung des Bauvereins.
Anträge sind schriftlich mit einer Stellungnahme der Hausbewohner an die Geschäftsstelle zu richten.
Bei Haustieren ist darauf zu achten, dass diese innerhalb der Wohnanlage an der Leine zu führen und von Spiel- und Rasenflächen fernzuhalten sind. Verunreinigungen sind umgehend zu entfernen.

Gemeinnütziger Bauverein Wermelskirchen eG