Diese Vorteile bringt Ihnen
eine Mitgliedschaft


Durch den Erwerb einer Mitgliedschaft erhalten Sie einen Genossenschaftsanteil. Dieser berechtigt Sie dazu, eine Wohnung beim Gemeinnützigen Bauverein eG anzumieten.

Die Kosten für einen Genossenschaftsanteil liegen dabei weit unter denen üblicher Mietkautionen. Zudem wird Ihr Anteil mit einer jährlichen Dividende verzinst und ausgeschüttet. Dies erfolgt immer nach der jährlichen Mitgliederversammlung.

Nach Beendigung der Mitgliedschaft wird Ihnen Ihr Anteil selbsverständlich wieder ausgezahlt.

Ihr Weg zur Mitgliedschaft


Wenn Sie Mitglied in unserer Genossenschaft werden möchten, so können Sie einen entsprechenden Antrag (Link zum Beitrittsformular) herunterladen oder in unserer Geschäftsstelle ausfüllen. Die Mitgliedschaft ist an den Erwerb eines Anteils in Höhe von 410,00 € zzgl. einer einmaligen Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 € gebunden, eine Ratenzahlung ist grundsätzlich nicht vorgesehen.

Ihr Interesse an der Anmietung einer Wohnung reicht grundsätzlich aus, um Mitglied zu werden. Erst bei Abschluss eines Dauernutzungsvertrages (Mietvertrages) ist der Erwerb von zwei weiteren Genossenschaftsanteilen zwingend erforderlich.

Der Genossenschaftsanteil wird, vorbehaltlich des Beschlusses der Mitgliederversammlung, verzinst. Über den Erwerb von Anteilen entscheidet der Vorstand.

Der Antrag auf Mitgliedschaft (Link zum Beitrittsformular) sowie die aktuelle Satzung (Link zur Satzung) können auch unter der Rubrik Downloads heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Es gibt viele gute Gründe, die für eine Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft sprechen!

  • lebenslanges Wohnrecht
  • bezahlbarer Wohnraum
  • keine "klassische" Mietkaution
  • jährliche Dividendenausschüttung

Es gibt viele gute Gründe, die für eine Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft sprechen!

  • einmalig 410,00 € (pro Anteil)
  • einmalig 25,00 € Bearbeitungsgebühr
  • jährliche Dividende

Kündigung des Anteils


Möchten Sie aus unserer Genossenschaft ausscheiden, so ist der Anteil 3 Monate im Voraus zum Jahresende, also spätestens bis zum 30. September des Jahres schriftlich zu kündigen. Die entsprechenden Formulare finden Sie unter Downloads.

Bitte beachten Sie, dass die Kündigung zum 31. Dezember desselben Jahres, in dem die Kündigung fristgemäß bei uns eingegangen ist, wirksam wird. Der Genossenschaftsanteil wird satzungsgemäß nach der Mitgliederversammlung im darauffolgenden Jahr ausbezahlt.