20.02.2012

Unsere Satzung


Der Bauverein hat sich eine Satzung entsprechend des Genossenschaftsgesetzes als Richtlinie für das Handeln innerhalb der Genossenschaft gegeben. Die aktuelle Satzung wurde angelehnt an die Mustersatzung des GdW Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

Diese Satzung ist durch die Mitgliederversammlung vom 07.10.2020 beschlossen worden. Die Neufassung der Satzung ist am 26.11.2020 in das Genossenschaftsregister am Amtsgericht Köln eingetragen worden.

Der Vorstand entscheidet über den Erwerb von Anteilen. Beschränkt auf insgesamt 2000 Genossenschaftsanteile hat der Vorstand beschlossen, dass bis auf weiteres die Möglichkeit besteht, bis zu 50 Anteile á 410,00 € zu erwerben.